VLK Schleswig-Holstein

                                         BESCHLUSS

XXVII. Bundesdelegiertenversammlung der VLK,

7./8. Oktober 2011, Berlin

Gegen die Ausweitung der Maut auf PKWs und Busse

Die VLK Bundesdelegiertenversammlung wendet sich gegen alle Vorschläge auf Ausweitung der Maut auf PKWs und Busse.

Durch eine derartige Ausweitung der Maut würden die kommunalen Straßen zusätzlich durch Mautvermeidungsverkehr belastet werden und somit auch der Aufwand für den kommunalen Straßenunterhalt übermäßig ausgeweitet werden. Ebenso kritisch ist der Vorschlag auf eine Maut für Busse zu sehen. Es entstünde auch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber der Bahn.

             BESCHLUSS

XXVII. Bundesdelegiertenversammlung der VLK,

7./8. Oktober 2011, Berlin

Europapolitische Forderungen der Liberalen Kommunalpolitiker

Die VLK-Bundesdelegiertenversammlung fordert die deutschen Europapolitiker auf, sich aktiv für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips gemäß Artikel 5 des Lissabon-Vertrages vom 01.12.2009 einzusetzen und damit auch zukünftig den Handlungsspielraum für die kommunale Selbstverwaltung sicherzustellen.

  • Die VLK fordert die Europapolitiker auf, auch für europäische Richtlinien und Verordnungen, die mittelbar oder unmittelbar kommunale Haushalte beeinflussen, ein transparentes Verfahren zur Kostenfolgeabschätzung für die kommunale Ebene zu einem Zeitpunkt festzusetzen, wo europäische Gesetzgebungsakte noch im Beratungsverfahren sind.
  • Aktuell wendet sich die VLK gegen Bestrebungen der europäischen Kommission

    - die öffentlichen Verkehrssysteme zu vereinheitlichen, z. B. in der Weise, dass der ÖPNV EU-weit gleichartig organisiert und durchgeführt werden muss,

    - die Ankündigung, das europäische Auftragsrecht stärker für die Unterstützung von anderen Politiken einzusetzen (vergabefremde Kriterien),

    - die Absicht, sogenannte Stadtmobilitätspläne als verbindliche neue Planungsinstrumente zu installieren.                                                 
  • Begründung:
  • Mit der Verabschiedung des Lissabon-Vertrages zum 01.12.2009 durch den Deutschen Bundestag ist erfreulicher Weise das Recht auf die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 4 auch auf europäischer Ebene festgeschrieben worden. Ebenso ist in Artikel 5 das Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich betont worden und stellt für die europäische Kommission grundsätzlich eine Schranke dar, Aufgaben innerhalb der EU, die auch ohne weiteres dezentral gelöst werden können, an sich zu ziehen.

    Gleichwohl zeigt die Praxis der EU-Institutionen, dass in zunehmendem Maße die Tendenz besteht, in Themenbereiche, die bisher mit einem weiten lokalen Ermessensspielraum ausgestattet waren, einzudringen.

    Aus den liberalen Prinzipien der Eigen- und Selbstverantwortung sowie Stärkung der Entscheidungs- und Teilhabekompetenz der lokaldemokratisch legitimierten Gremien ist ein klarer Auftrag abzulesen, dass sich insoweit auch die liberalen EU-Politiker wie auch die verantwortlichen Bundespolitiker an diesen Prinzipien im Rahmen ihrer konkreten politischen Arbeit zu orientieren haben.

    Hinzu kommt eine Besonderheit der europäischen Rechtssetzung:

    Wenn in Abstimmung mit den nationalen Regierungen und Fachministerien seitens der EU-Kommission Verordnungen und Richtlinien erlassen werden, so haben diese in der Regel eine mehrjährige Übergangsfrist bis deren Vollzug in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ein typischer Fall ist die sogenannten „Wasserrahmenrichtlinie“. Die Richtlinie wurde im Jahre 2000 durch die EU in Kraft gesetzt und ist erst jetzt im nationalen Vollzug. Damit verbunden sind erhebliche finanzielle Aufwendungen (z. B. im RP-Bezirk Mittelhessen zur Renaturierung der Fließgewässer rund 100 Mio. € Investitionsaufwand), die überwiegend mit Fristsetzung bis zum Jahre 2016 umgesetzt werden müssen. Zum Zeitpunkt der Diskussion und Verabschiedung dieser Richtlinie in Brüssel ist nicht erkennbar gewesen, in welchem Umfange die dort niedergelegten Standards Kosten auf kommunaler Ebene auslösen. Möglicherweise wären die Beratungen bei Einbeziehung der Betrachtung dieser Kostenbelastung insoweit anders verlaufen.

    Aus Sicht der VLK ist daher dringend auch auf europäischer Ebene eine Kostenfolgeabschätzung von Rechtssetzungsakten in der Weise erforderlich, dass auch die Auswirkung auf die kommunale (lokale) Ebene eingehend erörtert und unter Berücksichtigung des deutschen Zuständigkeitssystems differenziert dargestellt wird. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass das Prinzip der Subsidiarität nicht zunehmend ausgehöhlt wird. Aktuelle Diskussionsebenen auf europäischer Ebene, die sich in Vorschlägen der Kommission für zukünftige Rechtssetzungsakte konkretisieren, lassen hier Handlungsbedarf erkennen. Beispielhaft seien insoweit folgende Vorhaben angeführt:

    Die Europäische Kommission kündigte im Oktober 2010 an, im Jahr 2011 ein Weißbuch zur Verkehrspolitik vorzulegen, das mittlerweile eingebracht worden ist. Darin schlägt die Kommission insbesondere Maßnahmen vor, die darauf abzielen, bestehende Barrieren zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und zwischen den nationalen Verkehrssystemen zu beseitigen. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist hierbei anzumerken, dass insbesondere die öffentlichen Personennahverkehre dezentral von den Kommunen organisiert, gestaltet und verantwortet werden. Eine EU-Verkehrspolitik sollte sich allerdings darauf beschränken, europäische transnationale Verkehre in den Fokus zu nehmen. Fragen des lokalen Nahverkehrs und der Regelung örtlicher ÖPNV-Dienstleistungen sollten nationaler Kompetenz und lokaler Entscheidung überlassen werden; es ist keinerlei Notwendigkeit erkennbar, den ÖPNV EU-weit gleichartig zu organisieren und durchzuführen.

    • Im Rahmen der Binnenmarktakte, die sich mit vielfältigen Vorschlägen für ein besseres funktionieren des Binnenmarktes befasst, kündigt die EU Gesetzesinitiativen an, die auch die Kommunen betreffen. So wird u. a. angekündigt, dass die Rechtsvorschriften für das öffentliche Vergabewesen für die Unterstützung anderer Politiken geöffnet werden sollen (z. B. Sozial- und Umweltstandards). Aus Sicht der VLK dient das öffentliche Auftragswesen dem Zweck der Bedarfsdeckung der öffent-lichen Auftraggeber und ist daher im Grundsatz nicht geeignet, andere politische Zielsetzungen zu erreichen. Die Einführung sogenannter vergabefremder Kriterien lehnt die VLK daher ab. Darüber hinaus haben sich die Sondervorschriften im Vergabebereich im Rahmen der letzten Sonderkonjunkturprogramme des Bundes und der Länder durchaus bewährt. Insoweit sollte im Gegenteil geprüft werden, inwieweit die Schwellen für europaweite Ausschreibungen, insbesondere im Bereich der VOL erhöht werden, um unnötige bürokratische Hemmnisse zu beseitigen.
  • In ihrem Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ werden seitens der EU-Kommission wiederum Vorschläge entwickelt, die nicht dem Subsidiaritätsgrundsatz entsprechen. So spricht die EU-Kommission in ihrem Papier davon, im städtischen Kontext die Flächennutzungsplanung, Entgeltregelungen, öffentliche Verkehrsdienste und die Infrastruktur für den nichtmotorisierten Verkehr und das Betanken und Laden umweltfreundlicher Fahrzeuge in eine kombinierte Strategie einzubeziehen und diese in Form von sogenannten Stadtmobilitätsplänen verbindlich zu machen. Aus Sicht der VLK ist dieses Vorhaben ein klarer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil all die vorgenannten, durchaus im Detail anstrebenswerten Vorhaben, Gegenstand eigenständiger lokaler und kommunaler Entscheidungsgremien sind. Neben Luftreinhalteplanung und Lärmvorsorgeplanung – beides EU-initiierte und mit hohem Kostenaufwand versehene Planungsvorgaben, die uns auf lokaler Ebene bereits beschäftigen – bedarf es keiner zusätzlichen verbindlichen EU-Planungsvorgaben, wie die an den örtlichen Gegebenheiten orientierten lokalen Maßnahmen zu gestalten sind.
  • Die vorgenannten Politikfelder stehen nur stellvertretend dafür, dass weiterhin seitens der EU-Kommission das Subsidiaritätsprinzip in der Praxis nur beschränkt anerkannt wird. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungswerte ist gerade für die liberalen EU-Politiker Handlungsbedarf gegeben.
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